Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, werden die gewünschten Ergebnisse in einer Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Die Kosten für Sie ergeben sich aus der Größe der gewünschten Präsentation (Anzahl der Seiten, Texte, Grafiken, Bilder), der geforderten Funktionalitäten und des Aufwandes, der für die Produktion und/oder Beschaffung von Inhalten (Texte, Fotos, Filme) erforderlich ist.
Alle Komponenten werden in einem Angebot zusammengefasst; auf dieser Grundlage wird der Preis ermittelt.
Die Rahmenbedingungen der Projektarbeit werden vertraglich festgelegt. Der Werkvertrag enthält alle Rechte und Pflichten für beide Parteien, aber auch die "Spielregeln" für den Projektablauf: Ziele einzelner Projektphasen, Fristen, Anzahl der Korrekturläufe, Abnahmeregelungen, Zahlungsziele und dergleichen mehr.
Das Gesamthonorar wird in drei Teilbeträgen fällig nach Abnahme der Zwischenergebnisse: in der Regel zu 30% nach der Entwurfsphase, 60% nach Umsetzung und Tests und 10% nach Veröffentlichung.
Alle Preisangaben fallen unter die Kleinunternehmer-Regelung, dass heißt, ich weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.