Webstandards

Zugänglichkeit / barrierearm

Angebote im Internet sollten auch für Menschen mit Behinderungen weitestgehend zugänglich gestaltet sein, also – um den Begriff der Barrierefreiheit aufzugreifen – der Code so barrierearm wie möglich geschrieben sein. Völlige Barrierefreiheit wird kaum erreicht werden können, aber es gibt auch hier einige Methoden und Kriterien, um die Zugänglichkeit soweit wie möglich zu erhöhen.

Seit dem 1. Mai 2002 gibt die Link-extern-Icon Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) Hinweise, wie dies umgesetzt werden kann; einige Beispiele sind: