Webstandards
Zugänglichkeit / barrierearm
Angebote im Internet sollten auch für Menschen mit Behinderungen weitestgehend zugänglich gestaltet sein, also – um den Begriff der Barrierefreiheit aufzugreifen – der Code so barrierearm wie möglich geschrieben sein. Völlige Barrierefreiheit wird kaum erreicht werden können, aber es gibt auch hier einige Methoden und Kriterien, um die Zugänglichkeit soweit wie möglich zu erhöhen.
Seit dem 1. Mai 2002 gibt die
Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) Hinweise, wie dies umgesetzt werden kann; einige Beispiele sind:
- Grafiken und andere Multimediaelemente sollten konsequent mit Alternativtexten versehen sein, die ggfls. dem Benutzer von Screenreadern vorgelesen werden können.
- Insbesondere die Schriftgröße sollte für den Besucher veränderbar gehalten werden; wenn gewünscht, können Schaltflächen vorgesehen werden, mit denen die Schrift vergrößert / verkleinert werden kann (flexibles Design).
- Für Besucher mit eingeschränkter Farbsichtigkeit können kontrastverstärkte Layouts angeboten werden.
- Kleinere Maßnahmen, wie interne Links, Sprungmarken innerhalb längerer Seiten (nach oben) und eben keine Optimierung für bestimmte Browser, damit auch spezielle Ausgabegeräte den Code richtig interpretieren können. Schließlich sollen auch "Screenreader" die Inhalte vorlesen können oder Braille-Zeilen den Text in Blindenschrift umsetzen können. Wenn die Trennung von Inhalt und Design konsequent durchgehalten wird, können die Inhalte auch bei kompletter Abschaltung von Bildanzeige und Layoutangaben in der CSS-Datei noch fehlerfrei und sinnvoll vom Besucher erfasst werden.